Behindertengerechtes Wohnen
Behinderte Menschen müssen speziell gefördert und unterstützt werden, wobei jedoch eine Integration in die Gesellschaft erfolgen sollte. Hierbei bieten sich behindertengerechte Wohnungen in „normalen“ Miets- bzw. Wohnhäusern an. Diese Wohnungen werden nach der DIN Norm 18 025 Blatt 1 ausgebaut, sofern sie für Rollstuhlfahrer ausgelegt sind. Das bedeutet, dass es weder innerhalb der Wohnung noch bei deren Zugang Treppen zu überwinden geben darf. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Wohnungstüren mindestens 85 Zentimeter breit sein müssen.
Lediglich bei der Balkon-, der Bad- und der Wohnungstür dürfen Schwellen vorhanden sind. Im Badezimmer müssen die Dusche, das WC und das Waschbecken mit speziellen Haltegriffen und ähnlichem ausgestattet sein. Hierbei ist auf die individuellen Bedürfnisse des Bewohners zu achten. Sollten die Wohnungen von drei und mehr Personen bewohnt werden, ist es erforderlich, dass ein zweites Badezimmer zur Verfügung steht. Auch bei den Küchenmöbeln gibt es einiges zu beachten. Sie müssen mit dem Rollstuhl unterfahren werden können, Hängeschränke müssen in der Höhe verstellbar sein.
Eine solche Wohnung muss des Weiteren über einen Rollstuhlabstellplatz verfügen. Ebenfalls sind oft ein PKW-Stellplatz oder eine Garage mit inbegriffen. Die Wohnungen bekommen jedoch nur Rollstuhlfahrer mit einem Wohnberechtigungsschein, auf dem der Vermerk Rollstuhlbenutzer zu finden ist. Dieser Schein kann beim örtlichen Wohnungsamt beantragt werden.
Eine weitere Variante für ein integriertes Leben von Behinderten sind die Betreuungsgemeinschaften bzw. das betreute Einzelwohnen. Diese Variante eignet sich allerdings nur für Behinderte, die weitgehend selbstständig leben können. Das betreute Einzelwohnen ermöglicht das Wohnen in einer eigenen Wohnung. Es kommt auch für Personen in Frage, die nicht in einer Wohngemeinschaft wohnen wollen oder können. Die Betreuer helfen nur in geringem Maße, etwa bei der Führung des Haushalts, dem Umgang mit Geld und Behörden.
Betreute Wohngemeinschaften sind ebenfalls eine Möglichkeit, Behinderten möglichst viele Freiräume zu verschaffen. Hierbei werden in der Regel Wohnungen in normalen Wohnhäusern genutzt, die speziell auf die Bedürfnisse der Behinderten abgestimmt werden. Dabei besteht die Chance, auch regelmäßige Kontakte zu gesunden Personen zu pflegen. Die betreute Wohngemeinschaft setzt sich üblicherweise aus vier bis sechs behinderten Personen zusammen, in seltenen Fällen auch aus acht Personen.
Wichtig ist, dass keine ständige Pflege notwendig ist und keine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet werden muss. Vorrangiges Ziel bei den betreuten Wohngemeinschaften für Behinderte ist es, die sozialen Kontakte zu gesunden Menschen und die Selbstständigkeit der Behinderten zu fördern.