Ablauf Betriebsratswahlen

Im kommenden Jahr ist es wieder soweit, in zahlreichen Betrieben Deutschlands findet die Betriebsratswahl 2010 statt. Alle Betriebe ab fünf wahlberechtigten Mitarbeitern können einen Betriebsrat wählen, sofern mindestens drei Mitarbeiter zur Wahl stehen. Es besteht allerdings kein Zwang zur Wahl eines Betriebsrats, sondern diese erfolgt freiwillig.

Um die Betriebsratswahlen jedoch erfolgreich durchführen zu können, ist einiges an Vorbereitungen notwendig. Wird sich nicht genau an die Wahlordnung Betriebsratswahl gehalten, können die Ergebnisse schnell angefochten werden und sind damit ungültig. Deshalb sollte sich ein bestellter Wahlvorstand Betriebsratswahl entsprechend informieren, wie er vorgehen muss, um die Betriebsratswahlen korrekt durchzuführen.

Doch der Wahlvorstand muss erst einmal vom aktuell bestehenden Betriebsrat bestellt werden. Dabei muss er mindestens aus drei Personen bestehen, sollte es sich um ein großes Unternehmen handeln, können die Mitgliederzahlen erhöht werden, müssen aber stets ungerade bleiben. Ist noch kein Betriebsrat im Unternehmen gewählt worden, kann der Wahlvorstand direkt von den Mitarbeitern bestimmt werden.

Seine Aufgabe ist es, Kandidaten für die Betriebsrat Wahlen zu gewinnen. Dafür muss er potenzielle Kolleginnen und Kollegen über die Aufgaben des Betriebsrats informieren, aber auch über die Vorteile, die sich bei der Beteiligung am Betriebsrat ergeben. So gilt beispielsweise ein verbesserter Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder. Ebenfalls ist der Wahlvorstand Betriebsratswahl verantwortlich dafür, Listen zu erstellen, auf denen alle Kandidaten und alle wahlberechtigten Arbeitnehmer vermerkt werden. Hierzu zählen alle Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind und Leiharbeitnehmer, die seit wenigstens drei Monaten im betreffenden Betrieb beschäftigt sind. Die Listen müssen öffentlich ausgelegt werden, damit die Mitarbeiter eine Chance haben, falsche Aufstellungen oder ähnliches noch vor den Betriebsratswahlen zu melden.